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verbotene kennzeichen

Verbotene Kennzeichen in Deutschland

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In Deutschland gibt es sehr häufig die Diskussion um Kennzeichen, die Buchstaben und Zahlen Kombinationen und ihre Bedeutungen. Generell steht im zuständigen §8 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) „Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ (FZV §8 Abs. 1) Was nun darunter fällt und was nicht, obliegt neben dem Bund den Ländern, die dies entscheiden können. So gibt es bspw. in Bradenburg andere Regelungen als in Nordrhein-Westfalen, so ist in Brandenburg die Zulassung eines Kennzeichens „..-HH…“ verboten, in NRW hingegen ist dies erlaubt und gerade eben in der Hansestadt Hamburg ist HH sogar die Abkürzung für die schöne Stadt selbst. Eine Liste der verbotenen Kennzeichen Abkürzungen und Kombinationen Was genau bedeuten die Kennzeichen Abkürzungen, die verboten sind